Unsere Satzung

§1 Name und Sitz des Vereins
1.1 Name des Vereins ist Schachfreunde Brett vor´m Kopp Duisburg e.V.
1.2 Er hat seinen Sitz in Duisburg und ist in das Vereinsregister eingetragen.

§2 Zweck des Vereins
2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung und Ausübung des Schachsports.
2.2 Er pflegt die Kameradschaft und Geselligkeit im Verein.
2.3 Der Verein ist gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung.

§3 Mitgliedschaft
3.1 Die Mitgliedschaft beginnt durch den Beschluss des Vorstandes, dem Aufnahmeantrag des neuen Mitgliedes stattzugeben.
3.2 Die Mitgliedschaft endet durch die schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand oder durch den Ausschluss aus dem Verein.
3.3 Ein Zahlungsrückstand von mehr als 6 Monaten trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung steht der Austrittserklärung gleich.
3.4 Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen grob verstoßen hat, von der Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden.

§4 Vereinsjugend
Alle Mitglieder des Vereins unter 18 Jahren sind in der Vereinsjugend zusammengeschlossen. Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbst und entscheidet über die Verwendung der ihr zustehenden Mittel. Alles nähere regelt die Jugendordnung, die von der Jugend selbst verabschiedet wird. Bei Abstimmungen sind alle Jugendlichen vom vollendeten 12. Lebensjahr an stimmberechtigt, wenn sie hierfür eine entsprechende, schriftliche Vollmacht von ihren gesetzlichen Vertretern erhalten haben.

§5 Beitrag
Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Vorstand ist berechtigt Mitgliedern in besonderen Fällen den Beitrag ganz oder teilweise zu erlassen. Der Mitgliedsbeitrag ist im voraus für das ganze Kalenderjahr fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung des Jahresbeitrages bleibt auch dann bestehen, wenn das Mitglied im Laufe des Jahres ausscheidet.

§6 Die Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung.
b) der Vorstand

§7 Mitgliederversammlung
7.1 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die erschienen sind, und die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
7.2 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im 1. Quartal statt. Die außerordentliche Mitgliederversammlung erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung.
7.3 Zu der Mitgliederversammlung hat der Vorstand mindestens 14 Tage vorher schriftlich einzuladen. Die Einladung hat eine detaillierte Tagesordnung zu enthalten.
7.4 Eine Mitgliederversammlung findet auch dann statt, wenn das Interesse des Vereins dies nach Auffassung des Vorstandes erfordert oder wenn mindestens 1/5 der Mitglieder schriftlich die Einberufung verlangt.
7.5 Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorstand eröffnet und dann von einem, von der Mitgliederversammlung bestimmten Versammlungsleiter geleitet.
7.6 Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu errichten, das der Versammlungsleiter und der Protokollführer unterschreiben.

§8 Vorstand
8.1 Der Vorstand gem. §26 BGB besteht aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Kassierer
8.2 Jeweils 2 Mitglieder des Vorstandes sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.
8.3 Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Ein neuer Vorstand kann vor Ablauf dieser Frist nur aus wichtigem Grund gewählt werden.

§9 Kassenprüfer
9.1 Die Mitgliederversammlung wählt 2 Kassenprüfer, die nicht gleichzeitig auch Vorstandsmitglieder sein dürfen.
9.2 Die Kassenprüfer haben das Recht jederzeit Einblick in die Bücher und in die Kasse zu nehmen. Sie prüfen jährlich den Kassenabschluss und die ordnungsgemäße Kassenführung.

§10 Auflösung des Vereins
10.1 Bei Auflösung des Vereins fließt sein gesamtes Vermögen dem Stadtsportbund Duisburg e.V. zu.
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung mit mindestens 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden, wenn sie auf der Einladung zur Versammlung versandten Tagesordnung stand.
10.3 Sofern mindestens 7 auf der Versammlung anwesende Mitglieder den Verein weiterführen wollen, ist eine Auflösung nicht möglich.

§11 Satzungsänderung
Satzungsänderungen werden in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt und mit mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen.

§12 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 22.02.1996 beschlossen.