Aktuelle Informationen zur CoronavirusPandemie

1. Sport drinnen: 2G+
Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+.
Aber:
Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
• Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Siehe hierzu Anhang „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.

Neu: Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis.

3. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche …

Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert! Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
Somit gelten (ab dem 17.01.2022) auch für die 16- und 17-jährigen die gleichen Vorgaben wie für alle anderen Sportler*innen: im Freien 2G und drinnen 2G+!

4. Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.

5. Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

6. Zuschauer
• Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.
• Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer).

7. Versammlungen
Versammlungen von Vereinen dürfen Drinnen nur noch von immunisierten
oder getesteten Personen in Anspruch genommen werden (3 G)