Corona-Update

Mit der ab dem 28.12.2021 in Kraft tretenden CoronaSchVO (gültig bis 12.01.2022) kommt eine Veränderung auf den Sport zu:

Für Training und Wettkampf im Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten gilt:

Drinnen:  2G+, d.h. beim Sport in Innenräumen (in Sportanlagen, in Hallenbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen) müssen immunisierte Personen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis (aus irgendeinem Testzentrum), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.

Dies gilt auch für Zuschauer!